AGB

Moreno Morger Illustrator

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

I. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Moreno Morger, Illustrator (Auftragnehmer). Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden und bilden einen integrierenden Bestandteil des Auftrages.

II. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

GRUNDSÄTZE

1. Leistungen von Moreno Morger
Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen eines Auftrags diverse gestalterische, illustratorische, programmatische, organisatorische und administrative Leistungen. Ausführliche Details dazu sind aus den Moreno Morger Produkte-Angeboten, Dienstleistungsbeschreibungen und Preislisten ersichtlich. Andere, nicht spezifisch von Moreno Morger definierte Leistungen, insbesondere in den Bereichen Text, Fotografie sowie Produkt- und Formgestaltung, erbringt Moreno Morger nach den Richtlinien des Schweizerischen Graphiker Verband (SGV).

2. Auftragsablauf
Nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung vom Auftraggeber nimmt Moreno Morger die Arbeit an dem erteilten Illustrations- resp. Werkauftrag an und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin Vereinbarung: innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Die Entwürfe sind durch einen deutlich sichtbaren "MUSTER" - Schriftzug entsprechend als Muster gekennzeichnet. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

3. Garantievereinbarung
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch von Moreno Morger’s kostenlosen Nachbesserung Garantie gebrauch machen. Details siehe: https://morenomorger. ch/redesigngarantie. Dabei gilt:
i. Sollte es sich um Änderungswünsche handeln, die andere oder neue Elemente zu dem vom Auftraggeber im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben enthalten, so wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da unter diesen Umständen keine Fehlinterpretation von Moreno Morger vorliegt.
ii. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Auftraggeber für die Änderungen/ Nachbesserungen oder den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben zu erbringen, damit Moreno Morger diese dann bestmöglich umsetzen kann.
iii. Wünsche für kostenlose Änderungen/ Nachbesserungen oder ein Zweitentwurf unter der kostenlosen Nachbesserung dürfen keinesfalls den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben überschreiten.

4. Änderungsgarantie für Produktangebote
Bei allen Festpreis Produkte-Aufträgen bietet Moreno Morger zusätzlich ein unbegrenztes einfaches Änderungsrecht an, d.h.kleinere Änderungswünsche des Auftraggebers (z.B. Änderungen am Text und Farben, graphische Korrekturen oder ähnliches) werden unbegrenzt und kostenfrei ausgeführt. Ab der dritten Korrektur muss der Auftraggeber aber detaillierte und verbindliche Korrekturvorgaben erbringen, damit Moreno Morger diese dann bestmöglich umsetzen kann. Sollte es sich allerdings um ÄnderungswüNsche handeln, die in Abänderung oder neu zu dem vom Auftraggeber im Auftrag und bei früheren Korrekturen gemachten Gestaltungsvorgaben oder Korrekturvorgaben stehen, wird der hierdurch entstandene Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da unter diesen Umständen keine Schlechterfüllung seitens des Auftragnehmers vorliegt.

5. Sorgfaltspflicht, Geschäftsgeheimnis
Moreno Morger verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Moreno Morger verpflichtet sich weiter, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

6. Haftung des Auftraggebers
i. Der Auftraggeber ist umgekehrt verpflichtet, das Moreno Morger für Aufträge zur Verfügung gestellte Materi-al auf eventuell bestehende Urheber-und Copyrightrechte zu überprüfen und soweit notwendig Erlaubnisse zur Ver-wendung hierfür einzuholen. ii. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

7. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Moreno Morger geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) sind und bleiben ausschliesslich in Eigentum von Moreno Morger. In Bezug auf die Nutzungsrechte gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.Oktober 1992. Das heisst insbesondere:
i. Der Auftraggeber ist ohne Einverständnis von Moreno Morger, nicht berechtigt, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen;
ii. Moreno Morger ist berechtigt, die Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

8. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch den Moreno Morger geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von Moreno Morger geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, nur und ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe der Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Ver-tragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Moreno Morger einzuholen und eine solche Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

9. Vertragswidrige Nutzung
Die vertragswidrige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Moreno Morger verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10’000.00. Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

10.Exklusive Nutzung
Moreno Morger erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne graphische Elemente (z.B.bestimmte Fotos oder ClipArts) werden aber zwangsläufig immer wieder von Moreno Morger für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auf-traggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von Moreno Morger erstellten Illustration - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Insbesondere gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben.

11.Muster
Die von Moreno Morger erstellten und durch “MUSTER" Text gekennzeichneten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test -Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht Moreno Morger neben dem vereinbarten Honorar, Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotspreises zu.

12.Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers kann Moreno Morger Leistungen Dritter veranlassen, die sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Für substantielle Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig genehmigt werden muss.

13.Aufbewahren von Unterlagen
Moreno Morger ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedin-gungen hierfür separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten kann Moreno Morger die Speichermedien anteilsmässig verrechnen.

14.Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind Moreno Morger unaufgefordert eine angemessene Zahl einwandfreier Belegexemplare zu überlassen. Moreno Morger steht jederzeit das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

HONORAR

A. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungs- resp. Illustrationsauftrag kostenfrei.

B. Abnahme
Nur nach eigenem Ermessen stellt Moreno Morger die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung; z.B. bei bekannten Stammkunden. Moreno Morger stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen ist (abzüglich erfolgter Anzahlungen). Festpreis Produkte-Angebote erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung. Originalgraphiken (ohne Musterkennung), bzw. die erstellten Medienträger werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.

A. Vergütung (Generell)
Vergütungen für erbrachte Designleistungen von Moreno Morger (Entwürfe, Reinzeichnungen, Wireframes, etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgen gemäss der online veröffentlichten Produkte-Angebote und Standardpreisliste (neueste Fassung), bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von Moreno Morger. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der Moreno Morger Standard-Preisliste erfasst, erfolgt die Vergütung nach den Richtlinien des SGV (neueste Fassung).

B. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, so hat Moreno Morger Anrecht auf: a. Verrechnung seiner bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis); b. Verrechnung seiner Unkosten und der Vorleistungen Dritter; c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Darüber hinaus hat Moreno Morger das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei An-nullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Moreno Morger.

C. Abrechnung
Moreno Morger nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Festpreis Produkte-Offerte, resp. der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vor.

D. Zahlungsbestimmungen
Festpreis Produkte-Angebote werden grund-sätzlich nur gegen Vorauszahlung ausge-führt. Für Custom-Design Aufträge gilt folgende Regelung: Nach Beendigung des Auftrags stellt Moreno Morger Rechnung, welche innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Moreno Morger Anspruch auf angemessene Akontozahlungen zu Beginn und während des Auftrages.

E. Berater- und Vermittlungs-Kommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle stehen grundsätzlich Moreno Morger zu. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn Moreno Morger seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt.

F. Honorarstreitigkeiten
Sowohl dem Auftraggeber wie auch Moreno Morger steht zur Überprüfung von beanstandeten Forderungen und zur Beurteilung von Honorarstreitigkeiten die Rechtsberatung des Schweizerischen Graphischen Vereins zur Verfügung.

RECHTLICHES

G. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Moreno Morger unterstehen schweizerischem Recht. Soweit diese Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art.394 ff. über den einfachen Auftrag.

H. Schiedsvereinbarung
Streitigkeiten aus Vereinbarungen mit Moreno Morger, Illustrator in Anwendung dieser AGB werden durch ein Schiedsverfahren gemäss der Schiedsordnung der SGO (Ständige Schweizerische Schiedsgericht Organisaiton, Uraniastrasse 12, 8001 Zürich/ Schweiz) endgültig entschieden. Anwendbar ist die z.Zt. der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Schiedsordnung. ‣ Der Sitz des Schiedsgericht befindet sich in Zürich/Schweiz. ‣ Das Gericht besteht aus einem(r) SchiedsrichterIn.